Die hässliche Wahrheit über die Höhe der Mahngebühren

Weißt du welche Gebühren du bei ausbleibenden Zahlungen deiner Kunden erheben darfst? Welche Höhe Mahngebühren maximal haben dürfen und ab wann sie eindeutig zu hoch sind?

Du wirst in diesem Beitrag Schritt für Schritt erfahren, welche Gebührentypen es gibt und wann du sie erheben darfst und solltest. Zusätzlich geben wir dir einige Tipps zur Optimierung deiner Mahngebühren mit auf den Weg, damit du die Zahlungsmoral deiner Kunden zukünftig positiv beeinflussen kannst.

Je früher du weißt, welche Höhe Mahngebühren haben dürfen, desto besser

Hier bei Intecredo Inkasso helfen wir täglich vielen Unternehmen aus allen Branchen und Märkten, damit überfällige Forderungen schnell und effizient zu realisieren. Dabei erleben wir leider viel zu oft, dass Unternehmen auf einen organisierten und regelmäßigen Mahnprozess verzichten. Darüber hinaus gibt es viele Unsicherheiten in Bezug auf welche Mahngebühren zulässig sind und wann Kunden diese Mahngebühren bezahlen müssen.

Mahngebühren als Teil des Verzugschadens
Mahngebühren werden auch als Mahnkosten bezeichnet und sind Teil des Verzugsschadens. Diese Kosten entstehen dir als Gläubiger durch die Rechtsverfolgung eines säumigen Kunden beziehungsweise deinem Schuldner. Für diesen Verzugsschaden kannst du einen Schadenersatz vom deinem Schuldner verlangen.

Dabei musst du als Gläubiger jedoch beachten, dass sich die auf den Rechnungsbetrag aufgeschlagenen Mahngebühren im wirtschaftlich zweckmäßigen und notwendigen Rahmen bewegen. Darüber hinaus darfst du Mahngebühren nicht als Bearbeitungsgebühr verstehen, sondern lediglich als Aufwandsentschädigung für Porto und Papier der Mahnungen. Zu den Kosten, für die du einen Schadenersatz verlangen kannst, zählen die Kosten für den Druck einer Mahnung, Portokosten und Materialkosten. Diese Kosten werden in einem pauschalen Betrag auf den Rechnungsbetrag aufgeschlagen. Eine Aufgliederung der Kosten ist nicht erforderlich.

Wenn du als Gläubiger Mahnauslagen geltend machen willst, werden Personalkosten nicht berücksichtigt und es kommt nur ein sogenannter Sachkostenersatz zum Tragen. Die Kosten die dir für dein Personal bei der Anfertigung oder Auslieferung einer Mahnung entstehen, kannst du also nicht vom Schuldner zurückverlangen.

Ab wann kannst du Mahngebühren verlangen?
Der Schuldner kommt erst in Verzug, wenn er nach Fälligkeit seiner Leistung gemahnt wird und er daraufhin nicht leistet. Generell gilt, dass die Mahnung bzw. Zahlungserinnerung, die den Schuldner in Verzug setzt, nach deutschem Recht kostenlos ist. Als Gläubiger, kannst du also erst Gebühren verlangen, wenn dein Schuldner im Verzug ist.

Die Mahnung ist, gem. §286 BGB, nur entbehrlich, wenn für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist, der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt, der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert, oder aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der sofortige Eintritt des Verzugs gerechtfertigt ist.

Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.

Grundsätzlich empfehlen wir unseren Kunden immer vorab eine Zahlungserinnerung ohne Gebühren zu versenden, denn jeder kann eine Rechnung übersehen bzw. vergessen.

Die Mahngebühren Höhe wurde durch die Rechstsprechung begrenzt

Mahngebühren
Die Höhe der Mahngebühren kennt keine gesetzlichen Grenzen, wurde durch die Rechtsprechung allerdings begrenzt. Die fehlende eindeutige Regelung per Gesetz, führt unter anderem dazu, dass die Höhe der Mahngebühren immer wieder Anlass für Rechtsstreitigkeiten gibt.

Grundsätzlich gilt, dass du als Gläubiger keine Gebühren einfordern darfst, die die Höhe der Kosten übertreffen. Du darfst also nur die tatsächlichen Mahnkosten in Rechnung stellen.

Nach aktueller Rechtsprechung darf die Mahngebühr nicht höher als 1 bis 2 Euro sein, unabhängig davon, ob es sich beim Rechnungssteller, um einen kleinen Selbstständigen oder um ein Großunternehmen handelt.

In der Praxis erleben wir bei Neukunden nicht selten Mahngebühren bis zu 15 Euro. Da es keine rechtlich einheitliche Regelung dazu gibt, müssen Unternehmen die solche Gebühren erheben selbstverständlich damit rechnen, dass ein Richter diese schlussendlich für unangemessen hoch erklärt.

Je nachdem wie dein Mahnprozess strukturiert ist und wie viele Mahnungen du an deine Kunden versendest, empfehlen wir eine stufenweise Anhebung der Mahngebühren für die erste, zweite und dritte Mahnung.

Damit die Mahngebühren Höhe später bei den Gerichten auch Bestand hat, solltest du dich an 2 bis 3 Euro per Mahnung orientieren, da diese in der Regel bei Gericht durchgehen.

Verzugszinsen
Gemäß §288 BGB ist eine Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Der Gläubiger kann aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlangen.

Gemäß § 247 Abs. 2 BGB ist die Deutsche Bundesbank verpflichtet, den aktuellen Stand des Basiszinssatzes im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Der jeweils relevante Stand des Basiszinssatzes lässt sich bei der Bundesbank einsehen und muss immer halbjährlich aufs Neue überprüft und angepasst werden.

Aufgepasst: Eine Vielzahl aller Unternehmen in Deutschland vergessen diese Gebühr

Verzugspauschale
Gemäß §288 BGB kannst du als Gläubiger einer Entgeltforderung bei Verzug deines Kunden, wenn dieser kein Verbraucher ist, außerdem einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro geltend machen. Obwohl es diese sogenannte Verzugspauschale bereits einige Jahre gibt, nutzen sie nur wenige.

Hast du Geschäftskunden also B2B, dann kannst du neben den Verzugszinsen und Mahngebühren, eine Verzugspauschale von 40 Euro ab der ersten Mahnung geltend machen. Die Verzugspauschale wird grundsätzlich pro Forderung und nicht pro Mahnung erhoben.

Im Zuge einer sinnvollen Eskalation rate wir unseren Kunden zunächst nur Verzugszinsen und in der finalen Mahnung zusätzlich die Verzugspauschale geltend zu machen.

Fazit

Hoffentlich konnten wir dir einen guten Einblick über die Höhe der Mahngebühren und Verzugskosten geben. Wichtig ist, dass du beim Mahnen immer differenzierst, denn deine Kunden sind nicht alle gleich.

Egal, ob dein Kunde Unternehmer oder Verbraucher, Neukunde oder Bestandskunde ist, solltest du deine Mahnstrategie immer individuell anpassen. Ein wichtiger Faktor dabei ist die Integration von Mahngebühren, Verzugszinsen und der Verzugspauschale. So sicherst du dir einen zügigeren Zahlungseingang.

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